Niemand möchte sich darüber Gedanken machen, dass es in seinem Haus oder in seiner Straße einmal brennen könnte. Dennoch sollte man sich im Alltag so verhalten, dass die Arbeit der Feuerwehr nicht unnötig behindert wird.

Stellen Sie Ihr Fahrzeug immer so ab, dass eine Mindestdurchfahrbreite von drei Metern verbleibt. Dies gilt insbesondere für einige enge Gassen (z.B. Käsgasse, Habertsgasse, Bruchgartenstraße, Haardtstraße, ....). In der Nähe gibt es bestimmt einen Parkplatz, auf dem Ihr Fahrzeug niemanden behindert. Bedenken Sie beim Parken in Kurven, dass Feuerwehrfahrzeuge einen wesentlich größeren Kurvenradius besitzen als Ihr PKW.

Stellen Sie Ihr Fahrzeug nie in Bereichen ab, die als Brandschutzzone, Feuerwehrzufahrt, Feuerwehrumfahrt, Feuerwehrdurchfahrt, Feuerwehrzugang, Feuerwehrdurchgang, Fläche für die Feuerwehr oder als Feuerwehraufstellfläche gekennzeichnet sind, auch nicht für die zwei Minuten beim Bäcker.

Auch auf Hydranten sollten Sie kein Fahrzeug abstellen, da hier die nächstgelegene Löschwasserversorgung nicht mehr genutzt werden kann und der nächste Hydrant benutzt werden muss, was eine zusätzliche Strecke von mehreren hundert Metern bedeuten kann.

In verkehrsberuhigten Zonen sind häufig Sperrvorrichtungen wie Ketten, Sperrpfosten oder Sperrbalken angebracht. Diese sind unbedingt freizuhalten. Die Feuerwehr besitzt Schlüssel, um die Sperren zu öffnen, doch wenn diese zugeparkt sind, müssen zeitraubende Umwege gefahren oder Fahrzeuge entfernt werden.

   

Die Feuerwehr kann nicht jedes Gebäude direkt anfahren, einige liegen etwas entfernt von öffentlichen Verkehrsflächen. Um diese Gebäude zu erreichen, müssen erst längere Strecken zu Fuß mit schwerem Einsatzgerät zurückgelegt werden. Beachten Sie bitte, dass diese Zugänge eine Breite von 1,25m und Türbreiten von einem Meter haben müssen. Benutzen Sie diese Wege nicht als Abstellflächen.

    

In Hinterhöfen oder an Gebäuden, wo die Drehleiter nicht eingesetzt werden kann, muss die Feuerwehr tragbare Leitern verwenden. Für Wohngebäude mit über acht Metern Fensterbrüstungshöhe müssen daher im Hof oder Garten Flächen vorhanden sein, wo tragbare Leitern ungehindert aufgestellt werden können.